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Anita Grüneis · 07. Nov 2012 · Literatur

Fremd ist der Fremde nicht nur in der Fremde – Martina Sochin D’Elias Dissertation über Liechtensteins Umgang mit Fremden seit 1945

Migration? Ein Wort, das inflationär verwendet wird. Umso erstaunlicher, dass es dann doch Beiträge dazu gibt, die beim Lesen begeistern. So ist es mit der Dissertation „Man hat es doch hier mit Menschen zu tun“ von Dr. Martina Sochin D’Elia. Sie untersucht darin Liechtensteins Umgang mit Fremden seit 1945.

Den Auftrag zu dieser Arbeit erhielt Martina Sochin D’Elia vom Liechtenstein Institut. Mehr als drei Jahre hat sie an ihrer Publikation gearbeitet, im Februar 2011 reichte sie die fertige Dissertation an der Philosophischen Fakultät der Universität Fribourg ein. Aufwändig war vor allem die Recherchearbeit in den zahlreichen Quellen. Dabei hat Martina Sochin D’Elia saubere Arbeit geleistet und ihr Material gut strukturiert. Ihre Studie „Man hat es doch hier mit Menschen zu tun“ ist in drei Teile gegliedert: Die Heiratsmigration, die italienische Arbeitsmigration und die Fluchtmigration.

Wenn zwei das Gleiche tun ...

Bei der Heiratsmigration – eine „vergessene Komponente“, wie die Autorin sie nennt, wird die gesetzliche Ungleichbehandlung von Frauen und Männern deutlich. Während ausländische Frauen mit der Heirat eines Liechtensteiner Mannes bis 1984 automatisch die Liechtensteinische Staatsbürgerschaft erhielten, verloren Liechtensteiner Frauen bei der Heirat mit einem Ausländer bis 1974 ihre Staatsbürgerschaft. Da zudem der geehelichte Mann meist keine Niederlassungsbewilligung erhielt, musste auch die Frau das Land verlassen. Auch Kinder ehemaliger Liechtensteinerinnen galten als Ausländer, im Gegensatz zu jenen Kindern von Ausländerinnen, die einen Liechtensteiner geheiratet hatten.

Die Volkssubstanz nicht gefährden

Doch hinter der patriarchalischen Attitüde steckte noch mehr. Da auch in Liechtenstein in den Nachkriegsjahren die Hochkonjunktur einsetzte, wurden viele Arbeitskräfte benötigt, die aus dem Ausland geholt werden mussten. Schon bald war damit das Schlagwort „Überfremdung am Arbeitsplatz“ geboren, die Angst um die Sicherheit des Arbeitsplatzes ging um. Die Politiker waren der Meinung, dass die Fremdenpolizei darüber zu wachen habe, „dass dem Liechtensteiner und insbesondere dem liechtensteinischen Nachwuchs der liechtensteinische Arbeitsplatz ungeschmälert gesichert und erhalten wird“. Einen weiteren „biologischen“ Aspekt brachte der damalige Regierungschef Alexander Frick ins Spiel. Seiner Meinung nach gefährdete die Tatsache, dass je ein Drittel der liechtensteinischen Männer und Frauen Ausländer heiraten, die „Volkssubstanz“. Die Rede war sogar davon, dass das liechtensteinische Erbgut weitgehend verloren ginge.

Doch die Mehrheit des Landtags hatten inzwischen andere Ansichten und so begannen die politischen Diskussionen, die nicht mehr zu stoppen waren. Sie gipfelten 1974 in dem Postulat „Liechtensteinerin bleiben“ und 1984 in der Einführung des Frauenstimmrechts. Später gab es dann noch die Möglichkeit für die Kinder Liechtensteiner Mütter, sich „rückbürgern“ zu lassen. Davon machten meistens Österreicher, Deutsche und Italiener Gebrauch.

Die Italiener

Die meisten Italiener waren durch die Arbeitsmigration nach Liechtenstein gekommen, vorwiegend als Saisonarbeiter, sogenannte Saisonniers. Eine Migration der Arbeiter war nicht gewünscht. Die Aufenthaltsbewilligung wurde nur im Zusammenhang mit der bewilligten Arbeitsstelle erteilt, einen Stellenwechsel musste die Fremdenpolizei genehmigen, ein Berufswechsel war ausgeschlossen. Die Saisonniers hielten sich neun Monate im Land auf. Wenn zwei Saisonniers heirateten, musste einer der beiden – meistens die Frau – das Land verlassen. Viele von ihnen reisten in die Schweiz aus, wo sie leicht Arbeit fanden. Zudem hatte die Schweiz eine viel tolerantere Gesetzgebung. Und natürlich lebten viele „illegal“ zusammen. Das blieb auf Dauer nicht verborgen und wurde zusehends zum Problem. Die Politik war gefordert. Der damalige Leiter der Fremdenpolizei, Egon Gstöhl, meinte dazu: „Grundsätzlich müssen wir bei der Behandlung von Familienbewilligungen in der Zukunft davon ausgehen, dass nur dann ein Ausländer eine Familienbewilligung erhält, wenn die Voraussetzungen zur Eingliederung in unser Volksganzes vorhanden sind. Die Tolerierung eines minderwertigen und ohne finanziellen und beruflichen Hintergrund in schlechten Wohnungen hausenden Menschen 2. Klasse muss auf jeden Fall unterbunden werden.“

Kein Familienzuzug

An eine Integration der ausländischen Familien dachten die liechtensteinischen Behörden kaum. Für eine Arbeitsbewilligung war es sogar ein Vorteil, wenn die schulpflichtigen Kinder bei den Großeltern gelassen wurden. Manchmal wurde die Bewilligung sogar verweigert, mit dem Argument, die Kinder sprächen ja nur italienisch. Ab Mai 1971 durfte dann aber die Ehefrau ausländischer Saisonarbeiter arbeiten, wenn ihre Kinder im Heimatland geblieben waren. Dabei dachten die Liechtensteiner Behörden sehr praktisch, denn die Arbeitskraft war ja schon im Land, allerdings ungenutzt. Es war ein harziger Weg, bis die Politik ihre Vorschriften lockerte. Doch mit dem EWR-Beitritt Liechtenstein sah dann alles anders aus. Das Fazit der Autorin Martina Sochin: „Von Seiten Liechtensteins waren keine Bestrebungen vorhanden, die als Konjunkturpuffer verstandenen italienschen Arbeitskräfte in die Liechtensteinische Gesellschaft einzubinden.“

Flüchtlinge kamen und blieben

Doch die Italiener blieben nicht die einzigen Ausländer, die nach dem 2. Weltkrieg die Liechtensteinische Bevölkerung aufmischten. Es waren zuerst die Flüchtlinge aus Ungarn und Tschechien, die im Fürstentum gerne aufgenommen wurden, da diese ja dem Kommunismus entflohen waren. In den 1970er Jahren folgten die Boat People aus Vietnam, Anfang der 1990er Jahre die Bosnier, neuerdings sind es Flüchtlinge aus Somalia und Eritrea, die in Liechtenstein um Asyl ansuchen. Sie alle mussten zuvor aber zumindest in der Schweiz oder in Österreich gewesen sein um überhaupt ins Fürstentum einreisen zu können. Dadurch ist es immer möglich, sie in ihre europäischen Herkunftsstaaten abzuschieben. Als aber 1993 völlig unvermutet ein Dutzend Tibeter vor den Toren des Schlosses in Vaduz standen und um Asyl baten, war die Ratlosigkeit groß. Die Befragungen zogen sich über Monate hinweg. In dieser Zeit setzten sich Privatpersonen für sie ein – mit Erfolg. Die meisten von ihnen leben heute noch in Liechtenstein.

In 30 Jahren integriert?

Liechtenstein tut sich schwer mit der Migration. Martina Sochin spricht in ihrer Arbeit von „Fremdheitsgraden“. Diese Haltung wird auch in der Erteilung des Bürgerrechts deutlich. Diese wird als Schlusspunkt einer erfolgreichen Eingliederung in die Liechtensteinische Gesellschaft betrachtet, als eine Art Belohnung. Dreißig Jahre muss jemand ununterbrochen im Fürstentum gewohnt haben, um sich einbürgern lassen zu können. Und natürlich muss dabei auf die angestammte Staatsbürgerschaft verzichtet werden.

 

„Man hat es doch hier mit Menschen zu tun“, Dissertation von Martina Sochin D'Elia am Liechtenstein-Institut, gebundene Ausgabe, 400 Seiten, Chronos Verlag, ISBN 978-3034011426