Film: Für ein freies Leben und einen freien Tod
Der Film „Memento Mori“ der beiden Filmemacher Walter Matt und Klaus Schädler verfolgt ein klares Ziel: das Thema „Suizid“ soll enttabuisiert werden. Zudem sollen die Liechtensteiner Volksvertreter ein „selbstbestimmtes Abschiednehmen“ im Parlament diskutieren und dafür Lösungen finden, denn bisher ist die Sterbehilfe in Liechtenstein nicht gesetzlich geregelt. Bei einer Debatte im Landtag vor zehn Jahren meinte der damalige Gesellschaftsminister Mauro Pedrazzini: „Ich denke nicht, dass der Staat allgemein gültige Regeln aufstellen sollte - das wäre komplett verfehlt -, sondern es ist eine individuelle Entscheidung, die eben von jeder Persönlichkeit selbst zu tragen ist.“ Seither ist es in Liechtenstein still geworden um das Thema Sterbehilfe.
Um die Diskussion wieder in Schwung zu bringen, erarbeiteten der Jurist Walter Matt und der Kameramann Klaus Schädler den Film „Memento Mori“, in dem sie dem Thema „Suizid“ auf den Grund gehen. Sie nennen ihn gerne den Freitod, um damit auf die Freiheit des Menschen auf seinen selbstbestimmten Tod hinzuweisen. Der Film beginnt mit dem Foto einer Ultraschall-Gebärmutter und einem fiktiven Dialog zweier Babys. Die Rede ist vom Leben danach – nach dem Verlassen der geschützten Hülle, in der für alles gesorgt ist. Wie wird das Leben danach aussehen? Während das eine Baby daran zweifelt, dass es ein Leben nach der Geburt gibt, da es sich ein Leben nur mit und durch die Mutter vorstellen kann und die Nabelschnur viel zu kurz für ein Außenleben sei, ist das andere überzeugt, dass das Leben draußen lustig wird. Nach diesem Prolog folgen statistische Fakten, auch zur aktuellen demographischen Situation. Die Menschen werden immer älter und wollen dabei gesund bleiben, und falls das nicht der Fall ist, gibt es Hospiz und Palliativmedizin. Dazu wird der Arzt Christoph Huber interviewt, ehemals Professor für Augenheilkunde und seit 2013 als Konsiliararzt verschiedener Sterbehilfeorganisationen tätig. Er betont, dass zwischen Sterbehilfe und Suizidhilfe unterschieden werden muss und plädiert für die Freiheit des Individuums, nicht nur über das eigene Leben, sondern auch über den eigenen Tod selbst zu bestimmen - aus seiner Sicht ein Menschenrecht.
In der Regel will niemand sterben
Christoph Huber wird in diesem Film noch viel zum Thema ausführen, ebenso wie der Rechtsanwalt Ludwig Minelli, einst Schweizer Korrespondent des „Spiegel“, der 1998 den Verein Dignitas gründete und heute als Sterbehilfe-Pionier gilt. Dabei sagt er selbst in diesem Film: „In der Regel will niemand sterben“. Aber man müsse das Recht haben zu entscheiden, wie und wann das Leben beendet werden kann. Weitere Experten, die in diesem Film häufig zu Wort kommen: Mag. Georg Dinauer, katholischer Theologe und Psychotherapeut, der überzeugt ist, dass die meisten Menschen nicht sterben, sondern erlöst werden wollen. Die feministische Theologin, Ritual- und Zeremonienleiterin Maria Regli betont unter anderem die Bedeutung von Suizid-Prävention durch Coaching.
Der Blick in die Geschichte
Alle ihre Begründungen für das Recht auf ein selbstbestimmtes Lebens und damit auch Sterben, sowie die Schilderungen ihrer Erfahrungen hätten wahrscheinlich für diesen Film ausgereicht, um das Votum der beiden Filmemacher für eine gesellschaftliche und politische Diskussion in Liechtenstein zum Thema Sterbebegleitung neu zu entfachen. Doch sie wollten mehr. Da wurde die Altentötung „sexagenarios de ponte“ zitiert, wonach sich die über 60-Jährigen in Rom über die Brücke in den Tiber geworfen haben und der römische Philosoph Seneca zitiert, der das Recht verteidigte, frei über den eigenen Tod zu bestimmen zu dürfen und der auch durch eigene Hand starb. Sokrates meinte, der Tod sei ein Gut und kein Übel und leerte den Schierlingsbecher. Der römische Heerführer Varus stürzte sich aus Verzweiflung über seine Niederlage in sein Schwert. Hingegen war Kirchenvater Augustinus der Meinung, dass Selbsttötung eine schwere Schuld ist und für Thomas von Aquin ist der Suizid ein Verbrechen, denn der Mensch gehört nach christlichem Verständnis nicht sich selbst, sondern Gott.
Etwas zu ambitioniert
All diese historischen Ausführungen verlängerten den Film, ohne ihn wesentlich zu bereichern, auch die immer wieder kehrenden theologischen Sichtweisen waren nur Seitenwege. Dem Film fehlte eine klare Erzählstruktur, er mäandert zwei Stunden lang breit dahin. In einem Zeitungsinterview meinte der Kameramann Klaus Schädler: „Es ist ganz einfach grausam, wenn lebensmüde oder schwer kranke Menschen den ‚brutalen wilden‘ Freitod wählen müssen, mit Erschießen, Erhängen, ins Wasser gehen, unter den Zug, sich Vergasen usw. In den umliegenden Ländern hat man in den letzten Jahrzehnten humanere und gesetzeskonforme Lösungen gefunden. Liechtenstein hinkt den Nachbarstaaten leider hinterher.“. Die Mitgliedschaften bei Exit und Dignitas sprechen eine deutliche Sprache: obwohl dort nur Schweizer Bürgerinnen und Bürger Mitglied werden können, sind zwischen 150 und 200 in Liechtenstein wohnhafte Personen eingetragene Mitglieder der beiden Sterbehilfeorganisationen.
Der Film „Memento Mori“ wird interessierten Kinos, Organisationen oder Fernsehanstalten zur Ausstrahlung zur Verfügung gestellt.
Im Liechtensteiner Fernsehsender 1FL-TV ist er an folgenden Terminen zu sehen:
Freitag, 31. Oktober 2024. 20 Uhr
Samstag, 1. November 2024, 15 Uhr
Sonntag, 2. November 2024, 15 Uhr