Uraufführung des Stückes „Stromberger oder Bilder von allem“ im Vorarlberger Landestheater (Foto: Anja Köhler)
Mirjam Steinbock · 22. Sep 2020 · Gesellschaft

In Höchstgeschwindigkeit verlangsamen - Neuerliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens sollen Infektionszahlen reduzieren

Auf das Umschalten der Corona-Ampel in den Bezirken Dornbirn und Bludenz reagierte die Vorarlberger Landesregierung Anfang letzter Woche zusätzlich zu den Vorgaben des Bundes mit Empfehlungen. Zwei Tage später gab die Bundesregierung neuerliche Verschärfungen im Veranstaltungsbereich bekannt - mit Montag, 21. September, traten diese in Kraft. Am Montagnachmittag appellierten Landeshauptmann Markus Wallner und Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher in einer Pressekonferenz an die Disziplin und Eigenverantwortung der Bevölkerung, vor allem im Privatbereich. Die Einhaltung der neuen Verordnungen bei Veranstaltungen, in der Gastronomie und im öffentlichen Leben würden zusätzlich durch vermehrte Polizeikontrollen verschärft, hieß es.

455 aktiv Positive beziffert das Dashboard für COVID-19 der Vorarlberger Landesregierung am Montag, mit steigender Anzahl der Neuinfizierungen und aktuell 15 Hospitalisierungen. Es gehe um die Gesundheit der Bevölkerung, aber auch um Arbeitsplätze, so Landeshauptmann Markus Wallner, der in der Pressekonferenz mehrfach darauf hinwies, dass jede Art der Mitarbeit und Eigenverantwortung benötigt würde, um einen zweiten Lockdown zu umgehen. „Es geht um einfache Dinge, die bereits im Frühjahr geholfen haben: Abstand halten, Reduktion der sozialen Kontakte und Einhaltung der Hygienevorschriften.“ Wallner mahnte zudem zur Einhaltung der 10 Personen-Regelung im Privatbereich: „Meine Bitte an alle, die veranstalten, ist, die Regeln einzuhalten.“

Maßgebliche Veränderungen bei Publikumsobergrenzen

Die Bundesvorgaben zur Eindämmung der Neuinfektionen zeigen sich seit Montagfrüh verschärft restriktiv: Für Veranstaltungen mit freier Sitzplatzwahl wie bei Konzerten und Vernissagen, Führungen durch Ausstellungen, Workshops und Vermittlungsprogrammen schreibt die aktuelle Bundesverordnung eine Publikumsobergrenze im Innenbereich von maximal 10 Personen und im Außenbereich von maximal 100 Personen vor. Nicht in die Höchstzahlen eingerechnet werden Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Dazu gehören u.a. Künstler*innen und das Personal für Kasse, Platzanweisung oder Technik. Für alle Veranstaltungen mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen gilt die Publikumsobergrenze in geschlossenen Räumen mit max. 1.500 Personen und im Freiluftbereich mit max. 3.000 Personen.

Präventionskonzepte bereits ab 50 Personen erforderlich

Neu in der Verordnung ist, dass bei Indoor-Veranstaltungen ab 50 Personen und Outdoor-Veranstaltungen ab 100 Personen ein/e COVID-19-Beauftragte*r bestellt und ein COVID-19-Präventionskonzept ausgearbeitet und umgesetzt werden muss. Zudem müssen die COVID-19-Präventionskonzepte für alle Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich mit mehr als 250 Personen behördlich bewilligt werden. Die Entscheidungsfrist für die Bewilligung durch die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde beträgt vier Wochen ab vollständiger Vorlage der Unterlagen.

Anpassung der Empfehlungen für Vorarlberger Corona-Ampel

Die Empfehlungen des Landes Vorarlberg würden laut Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher nun an die österreichweit geltenden Bundesverordnungen angepasst, dies betreffe auch die Maskenpflicht. Ausgenommen sei jedoch das Thema Großveranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen. Bei orange gelte weiterhin die Empfehlung des Landes mit Publikumsobergrenzen von maximal 250 Personen Indoor und 500 Personen Outdoor. „Nachdem aber alle Veranstaltungen über 250 Teilnehmern seit heute bewilligungspflichtig sind, werden wir das in den Bescheiden bereits entsprechend vorgeben. Damit sollte Klarheit geschaffen werden bei orange“, informierte Rüscher über das Vorgehen der zuständigen Bezirksbehörde.

Absonderung von Schulklassen wird in Vorarlberg anders gehandhabt

In Bezug auf die Absonderung von Schulklassen informierte die Gesundheitslandesrätin über einen im Vergleich zu den Bundesvorgaben anderen Umgang, um den Schulbetrieb möglichst aufrecht zu erhalten. Gemeinsam mit dem Bildungsressort habe man sich in Vorarlberg darauf geeinigt, eine pragmatische Lösung zu finden. Am Montag seien alle Schulen darüber informiert worden, dass auch für über 10-jährige Schüler*innen die Regelung gelte, dass lediglich Positivgetestete, deren Sitznachbar*innen und jene Mitschüler*innen mit engem Körperkontakt abgesondert werden würden. Zusätzlich würde am Folgetag ein Rotkreuz-Team die Klasse und Lehrkörper vor Ort und auf freiwilliger Basis testen. Erst nach Vorlage positiver Testergebnisse würde es zu einer Absonderung der Klasse kommen, so Martina Rüscher. Um die Kontaktverfolgung zu beschleunigen, wurden laut Landesregierung auf dem Dornbirner Messegelände rund 100 Arbeitsplätze für das Infektionsteam eingerichtet.

Stets aktuelle Informationen zu den Bundesvorgaben für den kulturellen und gastronomischen Betrieb sind auf der Website der IG Kultur unter www.igkultur.at zu finden.
Empfehlungen des Landes Vorarlberg zur Corona-Ampel und weitere Informationen unter www.xsund.at.